Anmeldung

Ihr Balkonkraftwerk richtig anmelden

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Die Meldung beim Netzbetreiber ist in Österreich Pflicht — und in den meisten Fällen in zehn Minuten erledigt. Wie genau, hängt allerdings davon ab, wer Ihr Netz betreibt: Die Verfahren unterscheiden sich stärker, als man denkt.

Wir haben die Angaben von 14 verbreiteten Netzbetreibern einzeln nachgelesen und geben nur weiter, was dort tatsächlich steht.

(01) — Der wichtigste Unterschied

Ab wann Sie einschalten dürfen.

Viele Ratgeber schreiben pauschal „zwei Wochen warten". Das stimmt in Österreich nur teilweise — es gibt drei verschiedene Modelle, und beim falschen Modell nehmen Sie die Anlage zu früh in Betrieb.

Modell A

Warten und starten

Sie melden die Anlage und dürfen nach Ablauf der Frist — üblicherweise zwei Wochen — loslegen, sofern niemand widerspricht. In dieser Zeit prüft der Netzbetreiber Ihren Zähler.

Betrifft u. a.: Wiener Netze, Linz Netz, Netz Burgenland, Vorarlberg Netz, KNG-Kärnten Netz, IKB

Modell B

Auf die Freigabe warten

Hier genügt es nicht, die Frist verstreichen zu lassen: Sie brauchen eine ausdrückliche Rückmeldung des Netzbetreibers, bevor die Anlage ans Netz darf.

Betrifft u. a.: Netz Niederösterreich, TINETZ, Energie Klagenfurt

Modell C

Keine Frist genannt

Manche Netzbetreiber veröffentlichen gar keine Wartezeit. Netz Oberösterreich etwa verlangt nur eine „zeitnahe" Meldung. Im Zweifel fragen Sie kurz nach — das kostet einen Anruf und erspart Diskussionen.

Betrifft u. a.: Netz Oberösterreich, Energienetze Steiermark, Stromnetz Graz, Salzburg Netz

(02) — Wer ist zuständig?

Ihr Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromanbieter.

Das ist die häufigste Verwechslung. Ihr Stromlieferant schickt Ihnen die Rechnung, der Netzbetreiber betreibt die Leitungen — und nur bei ihm melden Sie die Anlage an. Wer zuständig ist, hängt am Wohnort, nicht am Vertrag.

Auf Ihrer Stromrechnung steht der Netzbetreiber üblicherweise beim Netzanteil oder bei der Zählpunktnummer.

Vorher bereitlegen

Fast überall werden dieselben Angaben verlangt:

  • Zählpunktnummer — 33-stellig, beginnt mit AT, steht auf der Stromrechnung
  • Hersteller und Type des Wechselrichters
  • Leistung in Watt (höchstens 800)
  • Ihre Adresse inklusive Stiege und Türnummer
  • Datenblatt oder Konformitätserklärung — meist nur auf Verlangen
Gut zu wissen

Ein eigener Zählpunkt wird für Balkonkraftwerke nicht vergeben, und einen Stromabnahmevertrag brauchen Sie nicht. Überschüssiger Strom fließt ohne Vergütung ins Netz — deshalb zählt beim Balkonkraftwerk nur, was Sie selbst verbrauchen.

(04) — Ein offener Widerspruch

„Einfach einstecken" ist in Österreich heikel.

Im Handel werden Balkonkraftwerke gern als steckerfertig beworben: auspacken, in die Balkonsteckdose stecken, fertig. Mehrere österreichische Netzbetreiber sehen das anders und verweisen auf die Elektrotechnik-Norm ÖVE/ÖNORM E 8101, nach der eine Stromerzeugungseinrichtung nicht über Stecker und Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden darf.

Ausdrücklich so äußern sich unter anderem die Wiener Netze, Linz Netz, Salzburg Netz und KNG-Kärnten Netz. Netz Oberösterreich empfiehlt den Festanschluss aus Sicherheitsgründen. Andere Netzbetreiber wiederum verlangen lediglich, dass eine Fachkraft die Installation für geeignet befindet.

Kurios daran: Ausgerechnet die wohnrechtliche Erleichterung im Wohnungseigentum stellt auf die steckerfertige Anlage an einer vorhandenen Steckdose ab. Wer fest anschließen lässt — technisch der saubere Weg — bewegt sich also außerhalb des Wortlauts dieser Bestimmung. Wir glätten das hier nicht weg, sondern sagen es, wie es ist.

Unsere Empfehlung

Klären Sie vor dem Kauf zwei Dinge: Was schreibt Ihr Netzbetreiber zum Anschluss? Und lässt sich in Ihrer Wohnung ein fester Anschluss überhaupt herstellen?

Ein Elektrofachbetrieb kostet für diesen Handgriff wenig — verglichen mit dem Ärger, wenn der Netzbetreiber die Anlage später beanstandet.

Konformität einfach prüfen

Ob Ihr Wechselrichter die österreichischen Anforderungen erfüllt, können Sie selbst nachsehen: In der Wechselrichterliste von Oesterreichs Energie geführte Geräte gelten als konform. Das erspart die Diskussion über Prüfberichte.

(05) — Häufige Fragen

Zur Anmeldung.

Was kostet die Anmeldung?

Netz Oberösterreich schreibt ausdrücklich, dass die Meldung kostenlos ist. Alle anderen Netzbetreiber äußern sich dazu auf ihren Seiten nicht — wir behaupten deshalb nichts. Unstrittig ist, dass für Kleinsterzeugungsanlagen kein Netzzugangs- und kein Stromabnahmevertrag nötig ist.

Offen bleibt die Frage des Zählertauschs: Die meisten Netzbetreiber tauschen den Zähler bei Bedarf, ohne etwas zu Kosten zu sagen. Die Energie Klagenfurt verweist ausdrücklich auf pauschalierte Entgelte. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Zählt die Modul- oder die Wechselrichterleistung?

Die des Wechselrichters. Das Gesetz stellt auf die Maximalkapazität an der Übergabestelle ab — also darauf, was tatsächlich ins Netz gehen kann. Sie dürfen daher mehr Modulleistung installieren, als der Wechselrichter abgeben kann; bis etwa 1.000 Wp geht dabei praktisch nichts verloren.

Ich habe schon ein Balkonkraftwerk und will erweitern.

Achtung: Die 800-Watt-Grenze gilt für alle Erzeugungsanlagen an Ihrem Anschluss zusammen. Zwei Anlagen mit je 600 Watt ergeben 1.200 Watt — damit sind Sie kein Kleinsterzeuger mehr und brauchen einen richtigen Netzanschlussantrag samt Netzzugangsvertrag.

Muss ich die Anlage abmelden, wenn ich umziehe?

Ja. Mehrere Netzbetreiber — etwa Linz Netz und Vorarlberg Netz — verlangen ausdrücklich eine Meldung, wenn die Anlage dauerhaft außer Betrieb geht, den Standort wechselt, die Leistung sich ändert oder ein anderes Gerät zum Einsatz kommt.

Bekomme ich einen Smart Meter?

Früher oder später ohnehin — der Rollout läuft gesetzlich verpflichtend. Für das Balkonkraftwerk selbst ist er keine Voraussetzung. Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler direkt nach der Anmeldung, die KNG-Kärnten Netz etwa wartet ausdrücklich bis zum regulären Rollout — Sie müssen darauf also nicht warten.