Gemeindeförderung
Balkonkraftwerk-Förderung in Gratkorn
Geprüft: 28.07.2026
(01) — Förderhöhe
max. 100 € je Anlage
Förderstelle: Marktgemeinde Gratkorn
Worauf es laut Quelle ankommt
- ACHTUNG, Frist: Die Marktgemeinde stellt einige Förderungen mit 1. August 2026 ein. Anträge sind nur noch bis einschließlich 31. Juli 2026 möglich.
- Gefördert werden ausdrücklich Anlagen bis 800 Wp, wie sie typischerweise auf Balkonen und Terrassen eingesetzt werden.
- Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in Gratkorn sowie die Meldung beim Netzbetreiber und beim Bauamt.
- Selbst gebaute Anlagen sind ausgeschlossen. Das Jahresbudget beträgt 40.000 Euro, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(02) — Vor dem Kauf
Förderfähigkeit noch einmal schriftlich bestätigen.
Programme können auslaufen, Budgets ausgeschöpft sein oder nur bestimmte Komponenten fördern. Nennen Sie der Gemeinde Modulleistung, Wechselrichter-Ausgangsleistung, Speicher und geplantes Kaufdatum.
Empfohlene Reihenfolge
Zustimmung klären → Gemeinde kontaktieren → Antrag stellen → schriftliche Förderzusage abwarten → kaufen → beim Netzbetreiber anmelden.
(03) — Nachweis
Primärquelle:
Richtlinie Umweltförderung der Marktgemeinde
Letzte redaktionelle Prüfung:
28.07.2026