Gemeindeförderung

Balkonkraftwerk-Förderung in Gratkorn

Geprüft: 28.07.2026

max. 100 € je Anlage

Status: Zeitlich, budgetär oder sachlich begrenzt

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(01) — Förderhöhe

max. 100 € je Anlage

Förderstelle: Marktgemeinde Gratkorn

Worauf es laut Quelle ankommt
  • ACHTUNG, Frist: Die Marktgemeinde stellt einige Förderungen mit 1. August 2026 ein. Anträge sind nur noch bis einschließlich 31. Juli 2026 möglich.
  • Gefördert werden ausdrücklich Anlagen bis 800 Wp, wie sie typischerweise auf Balkonen und Terrassen eingesetzt werden.
  • Voraussetzung sind Hauptwohnsitz in Gratkorn sowie die Meldung beim Netzbetreiber und beim Bauamt.
  • Selbst gebaute Anlagen sind ausgeschlossen. Das Jahresbudget beträgt 40.000 Euro, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(02) — Vor dem Kauf

Förderfähigkeit noch einmal schriftlich bestätigen.

Programme können auslaufen, Budgets ausgeschöpft sein oder nur bestimmte Komponenten fördern. Nennen Sie der Gemeinde Modulleistung, Wechselrichter-Ausgangsleistung, Speicher und geplantes Kaufdatum.

Empfohlene Reihenfolge

Zustimmung klären → Gemeinde kontaktieren → Antrag stellen → schriftliche Förderzusage abwarten → kaufen → beim Netzbetreiber anmelden.

(03) — Nachweis

Primärquelle:
Richtlinie Umweltförderung der Marktgemeinde

Letzte redaktionelle Prüfung:
28.07.2026

Geprüft von Marc Thomas Kussegg

Primärquellen werden einzeln dokumentiert. Redaktion, Finanzierung und Korrekturweg stehen in der Methodik.