Gemeindeförderung

Balkonkraftwerk-Förderung in Gratwein-Straßengel

Geprüft: 28.07.2026

15 % des Kaufpreises, max. 150 €

Status: Zeitlich, budgetär oder sachlich begrenzt

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(01) — Förderhöhe

15 % des Kaufpreises, max. 150 €

Förderstelle: Marktgemeinde Gratwein-Straßengel

Worauf es laut Quelle ankommt
  • Die Richtlinie meint ausdrücklich Balkonanlagen: handelsübliche Anlagen bis 800 Wp, wie sie typischerweise auf Balkonen und Terrassen verwendet werden.
  • Voraussetzung sind ein Wohnsitz in der Gemeinde, die Meldung beim Netzbetreiber und eine Meldung nach dem Steiermärkischen Baugesetz.
  • Selbst gebaute Anlagen sind ausgeschlossen; die Anlage muss auf mindestens drei Jahre Betrieb ausgelegt sein.
  • Der Antrag wird nach dem Kauf gestellt — die Rechnung darf dabei höchstens acht Monate alt sein.
  • Das Jahresbudget ist mit 7.000 Euro gedeckelt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

(02) — Vor dem Kauf

Förderfähigkeit noch einmal schriftlich bestätigen.

Programme können auslaufen, Budgets ausgeschöpft sein oder nur bestimmte Komponenten fördern. Nennen Sie der Gemeinde Modulleistung, Wechselrichter-Ausgangsleistung, Speicher und geplantes Kaufdatum.

Empfohlene Reihenfolge

Zustimmung klären → Gemeinde kontaktieren → Antrag stellen → schriftliche Förderzusage abwarten → kaufen → beim Netzbetreiber anmelden.

(03) — Nachweis

Primärquelle:
Förderrichtlinie der Marktgemeinde

Letzte redaktionelle Prüfung:
28.07.2026

Geprüft von Marc Thomas Kussegg

Primärquellen werden einzeln dokumentiert. Redaktion, Finanzierung und Korrekturweg stehen in der Methodik.