Gemeindeförderung
Balkonkraftwerk-Förderung in Gratwein-Straßengel
Geprüft: 28.07.2026
15 % des Kaufpreises, max. 150 €
Status: Zeitlich, budgetär oder sachlich begrenzt
Förderstelle öffnen(01) — Förderhöhe
15 % des Kaufpreises, max. 150 €
Förderstelle: Marktgemeinde Gratwein-Straßengel
Worauf es laut Quelle ankommt
- Die Richtlinie meint ausdrücklich Balkonanlagen: handelsübliche Anlagen bis 800 Wp, wie sie typischerweise auf Balkonen und Terrassen verwendet werden.
- Voraussetzung sind ein Wohnsitz in der Gemeinde, die Meldung beim Netzbetreiber und eine Meldung nach dem Steiermärkischen Baugesetz.
- Selbst gebaute Anlagen sind ausgeschlossen; die Anlage muss auf mindestens drei Jahre Betrieb ausgelegt sein.
- Der Antrag wird nach dem Kauf gestellt — die Rechnung darf dabei höchstens acht Monate alt sein.
- Das Jahresbudget ist mit 7.000 Euro gedeckelt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(02) — Vor dem Kauf
Förderfähigkeit noch einmal schriftlich bestätigen.
Programme können auslaufen, Budgets ausgeschöpft sein oder nur bestimmte Komponenten fördern. Nennen Sie der Gemeinde Modulleistung, Wechselrichter-Ausgangsleistung, Speicher und geplantes Kaufdatum.
Empfohlene Reihenfolge
Zustimmung klären → Gemeinde kontaktieren → Antrag stellen → schriftliche Förderzusage abwarten → kaufen → beim Netzbetreiber anmelden.
(03) — Nachweis
Primärquelle:
Förderrichtlinie der Marktgemeinde
Letzte redaktionelle Prüfung:
28.07.2026